Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heizöllieferungen der Fässle GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen über die Lieferung von Heizöl.
Das Dokument gliedert sich in zwei Teile. Je nach Eigenschaft des Kunden als Verbraucher (§ 13 BGB) (Privatkunden) oder Unternehmer (§ 14 BGB) (Gewerbekunden) findet ausschließlich der jeweils einschlägige Teil Anwendung.
Privatkunden
Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (§ 13 BGB)
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Heizöl zwischen uns und Verbrauchern.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern wir ihnen nicht ausdrücklich zustimmen.
- Vertragsschluss
Die Darstellung von Heizölpreisen auf unserer Website, auf Preisvergleichsplattformen oder in sonstigen Online-Systemen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Werktages nach Eingang der Bestellung abzulehnen. Samstag gilt dabei nicht als Werktag.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, gilt das Angebot als angenommen und der Kaufvertrag kommt zustande.
Wir behalten uns vor, Bestellungen insbesondere bei offensichtlichen Preisfehlern, technischen Übermittlungsfehlern, außergewöhnlichen Marktbewegungen oder fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten abzulehnen.
- Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, da es sich bei Heizöl um eine Ware handelt, deren Preis bei Vertragsschluss von Schwankungen auf den internationalen Energie- und Finanzmärkten abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
- Lieferfrist und Anlieferungstermin
Angegebene Lieferfristen bezeichnen ausschließlich den Zeitraum, innerhalb dessen wir dem Kunden mindestens einen konkreten Termin für die Anlieferung der Ware vorschlagen. Eine Verpflichtung zur tatsächlichen Lieferung innerhalb dieser Lieferfrist besteht nicht.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu einem von uns vorgeschlagenen und vom Kunden angenommenen Anlieferungstermin.
Nimmt der Kunde einen innerhalb der Lieferfrist vorgeschlagenen Anlieferungstermin nicht an oder kommt aus vom Kunden zu vertretenden Gründen kein Anlieferungstermin zustande, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um zehn Werktage, gerechnet ab dem Datum des ursprünglich vorgeschlagenen Anlieferungstermins.
Ist die Anlieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere aufgrund urlaubs- oder abwesenheitsbedingter Nichtverfügbarkeit der Lieferstelle, für einen Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Werktagen nicht möglich, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer dieser Nichtverfügbarkeit.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferstelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Befüllung vorliegen.
Der Kunde hat uns rechtzeitig über Besonderheiten der Lieferstelle zu informieren.
- Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe des Heizöls an den Kunden auf diesen über.
- Teillieferungen
Wir sind berechtigt, vereinbarte Liefermengen in mehreren Teillieferungen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erbringen, sofern dies aus logistischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
Kosten bei Teillieferungen
Dem Kunden entstehen durch Teillieferungen keine zusätzlichen Kosten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Zusätzliche Kosten können jedoch berechnet werden, wenn die Teillieferung aus Gründen erforderlich wird, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei falschen Mengenangaben, eingeschränkter Zugänglichkeit der Lieferstelle, nachträglicher Terminverschiebung oder teilweiser Annahmeverweigerung.
Jede Teillieferung gilt als selbständige Lieferung. Ein Recht zur Verweigerung der Annahme besteht nicht, sofern die Teillieferung zumutbar ist.
- Fehlanfahrt, Wiederanlieferung und Stornierung von Lieferterminen
Kann eine vereinbarte Anlieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 42,00 € netto für die vergebliche Anfahrt, den Fahrzeugeinsatz und den organisatorischen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Zu vom Kunden zu vertretenden Gründen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Nichtanwesenheit zum vereinbarten Liefertermin
- fehlende oder verweigerte Zahlungsbereitschaft bei vereinbarter Bar- oder EC-Zahlung
- fehlender oder nicht gewährter Zugang zur Lieferstelle oder zu den Tanks
- technische Defekte oder nicht funktionsfähige Tank- bzw. Anschlussanlagen
- unzutreffende oder unvollständige Angaben zur Lieferstelle
Wird eine erneute Anlieferung erforderlich, sind die hierfür anfallenden Lieferkosten sowie gebuchte Zusatzleistungen oder Zusatzoptionen erneut zu vergüten, soweit diese für die zweite Anfahrt erneut anfallen oder erforderlich sind.
Terminabsagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgen. Erfolgt die Absage später oder nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die oben genannte Pauschale für Fehlanfahrt zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Eigentumsvorbehalt und Rücknahmerecht
Das gelieferte Heizöl bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag unser Eigentum. Gerät der Kunde ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die noch in unserem Eigentum stehende Ware zurückzunehmen.
Der Kunde erklärt bereits mit Vertragsschluss seine ausdrückliche Zustimmung, uns oder von uns beauftragten Dritten im Falle des Zahlungsverzugs den zur Rücknahme der Ware erforderlichen Zutritt zu seinem Grundstück sowie zu den Lagerräumen und Tanks zu gewähren, soweit dies zur Durchsetzung unseres Eigentumsvorbehalts erforderlich, angekündigt und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden erfolgt.
- Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar bei Anlieferung am Fahrzeug ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
- Mindermengen, Mindermengenzuschlag und Preisabsicherung
Abweichungen zwischen der vereinbarten Liefermenge und der tatsächlich gelieferten Menge sind bis zu 10 % nach oben oder unten als handelsübliche Toleranz zulässig und begründen keinen Anspruch des Kunden auf Preisnachlass oder Zuschlag.
Bei einer Minderabnahme von mehr als 10 % der vereinbarten Liefermenge sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben. Der Mindermengenzuschlag wird berechnet auf Basis der über 10 % hinausgehenden Minder-menge und unter Berücksichtigung der für kleinere Abnahmemengen geltenden Preisstaffelung sowie des zusätzlichen logistischen und wirtschaftlichen Aufwands.
Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, bei einer Minderabnahme zusätzlich den Preisunterschied für die nicht abgenommene Menge in Rechnung zu stellen, sofern
- der Marktpreis für Heizöl seit Vertragsschluss gesunken ist und
- wir diese Menge bereits zu einem höheren Preis beschafft haben.
In diesem Fall wird ausschließlich die tatsächlich entstandene Preisdifferenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Marktpreis berechnet, bezogen auf die weniger abgenommene Menge.
Hat sich der Marktpreis seit Vertragsschluss erhöht, erfolgt keine Nachberechnung zu Lasten des Kunden bezogen auf die Preisdifferenz.
Maßgeblich für die Abrechnung ist die eichrechtlich ermittelte, temperaturkompensierte Liefermenge bei 15 °C, wie sie bei der Anlieferung festgestellt wird.
Mindermengenzuschläge und Preis-differenzen sind Bestandteil der Vergütung und werden mit der jeweiligen Rechnungsstellung fällig.
- Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Eine Einschränkung oder Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen erfolgt nicht.
- Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gewerbekunden
Teil B – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (§ 14 BGB)
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsschluss
Die Darstellung von Heizölpreisen auf unserer Website, auf Preisvergleichsplattformen oder in sonstigen Online-Systemen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Werktages nach Eingang der Bestellung abzulehnen. Samstag gilt dabei nicht als Werktag.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, gilt das Angebot als angenommen und der Kaufvertrag kommt zustande.
Wir behalten uns vor, Bestellungen insbesondere bei offensichtlichen Preisfehlern, technischen Übermittlungsfehlern, außergewöhnlichen Marktbewegungen oder fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten abzulehnen.
- Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, da es sich bei Heizöl um eine Ware handelt, deren Preis bei Vertragsschluss von Schwankungen auf den internationalen Energie- und Finanzmärkten abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
- Lieferfrist und Anlieferungstermin
Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich.
Lieferfristen bezeichnen den Zeitraum, innerhalb dessen wir dem Kunden mindestens einen konkreten Anlieferungstermin vorschlagen.
Die Lieferung erfolgt zu dem von uns vorgeschlagenen Anlieferungstermin.
Nimmt der Kunde einen vorgeschlagenen Anlieferungstermin nicht an oder kommt aus vom Kunden zu vertretenden Gründen kein Termin zustande, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um zehn Werktage, gerechnet ab dem ursprünglich vorgeschlagenen Anlieferungstermin.
Ist die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere aufgrund urlaubs- oder abwesenheitsbedingter Nichtverfügbarkeit der Lieferstelle, für mindestens drei zusammenhängende Werktage nicht möglich, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer dieser Nichtverfügbarkeit.
- Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit Beginn des Befüllvorgangs auf den Kunden über.
Teillieferungen sind zulässig und können zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Lieferung.
- Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
- Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Rücktrittsrecht besteht bei nur geringfügigen Abweichungen nicht.
- Fehlanfahrt, Wiederanlieferung und Stornierung von Lieferterminen
Kann eine vereinbarte Anlieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 42,00 € netto für die vergebliche Anfahrt, den Fahrzeugeinsatz und den organisatorischen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Zu vom Kunden zu vertretenden Gründen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Nichtanwesenheit zum vereinbarten Liefertermin
- fehlende oder verweigerte Zahlungsbereitschaft bei vereinbarter Bar- oder EC-Zahlung
- fehlender oder nicht gewährter Zugang zur Lieferstelle oder zu den Tanks
- technische Defekte oder nicht funktionsfähige Tank- bzw. Anschlussanlagen
- unzutreffende oder unvollständige Angaben zur Lieferstelle
Wird eine erneute Anlieferung erforderlich, sind die hierfür anfallenden Lieferkosten sowie gebuchte Zusatzleistungen oder Zusatzoptionen erneut zu vergüten, soweit diese für die zweite Anfahrt erneut anfallen oder erforderlich sind.
Terminabsagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgen. Erfolgt die Absage später oder nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die oben genannte Pauschale für Fehlanfahrt zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Eigentumsvorbehalt und Rücknahmerecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe unserer offenen Forderungen an uns abgetreten.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, uns oder von uns beauftragten Dritten den zur
Durchsetzung unseres Eigentumsvorbehalts erforderlichen Zutritt zu Grundstücken, Betriebsstätten, Lagerräumen und Tanks zu gewähren, soweit dies erforderlich und angekündigt ist.
- Mindermengen, Mindermengenzuschlag und Preisabsicherung
Abweichungen zwischen der vereinbarten Liefermenge und der tatsächlich gelieferten Menge sind bis zu 10 % nach oben oder unten als handelsübliche Toleranz zulässig und begründen keinen Anspruch des Kunden auf Preisnachlass oder Zuschlag.
Bei einer Minderabnahme von mehr als 10 % der vereinbarten Liefermenge sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben. Der Mindermengenzuschlag wird berechnet auf Basis der über 10 % hinausgehenden Minder-menge und unter Berücksichtigung der für kleinere Abnahmemengen geltenden Preisstaffelung sowie des zusätzlichen logistischen und wirtschaftlichen Aufwands.
Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, bei einer Minderabnahme zusätzlich den Preisunterschied für die nicht abgenommene Menge in Rechnung zu stellen, sofern
- der Marktpreis für Heizöl seit Vertragsschluss gesunken ist und
- wir diese Menge bereits zu einem höheren Preis beschafft haben.
In diesem Fall wird ausschließlich die tatsächlich entstandene Preisdifferenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Marktpreis berechnet, bezogen auf die weniger abgenommene Menge.
Hat sich der Marktpreis seit Vertragsschluss erhöht, erfolgt keine Nachberechnung zu Lasten des Kunden bezogen auf die Preisdifferenz.
Maßgeblich für die Abrechnung ist die eichrechtlich ermittelte, temperaturkompensierte Liefermenge bei 15 °C, wie sie bei der Anlieferung festgestellt wird.
Mindermengenzuschläge und Preis-differenzen sind Bestandteil der Vergütung und werden mit der jeweiligen Rechnungsstellung fällig.
- Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.